Baureglement Seifenkisten
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1.0 Allgemeine Bau– und Materialvorschriften
Alle Arbeiten, welche zum Bau einer Seifenkiste erforderlich sind, sollten nach Möglichkeit unter Mitwirkung des Teilnehmers ausgeführt werden. Gewerblich hergestellte Fahrzeuge und Fahrzeugteile erfordern eine Genehmigung durch das Ressort Bau oder die Rennleitung. Es sind nur die offiziellen, von der LO angebotenen Achsen und Räder zulässig. Die Gesamtlänge des Wagens sollte 2,0 m nicht überschreiten. Die Gesamtbreite der Seifenkiste darf 870 mm, das ist die Länge der unveränderten offiziellen Achsen, nicht überschreiten. Die Bodenfreiheit muss mindestens 100 mm betragen (Bodenbrett oder Teile der Karosserie, auch Schrauben und Umlenkrollen). Die jeweilige Kontrolle (Messung) bei der technischen Abnahme erfolgt hingegen auf der Basis von minimal 95 mm. Ein und Vorrichtungen zur Höhenverstellung vor und während den Rennläufen sind untersagt. Das Fahrzeug darf höchstens 70 kg wiegen. Als Gewichtsausgleich (Ballast) darf Metall verwendet werden, doch muss dieses fest montiert sein. Der Ballast soll so montiert werden, dass er jederzeit bei Übergewicht wieder herausgenommen werden kann. Vorrichtungen, welche das Starten erleichtern oder beschleunigen, sind untersagt.
2.0 Wagenaufbau
2.1 Kontrolle der Konstruktion
Die Seifenkiste muss so konstruiert sein, dass eine Kontrolle aller Teile, insbesondere der Lenkung, Bremsvorrichtung, der Vorder und Hinterachsbefestigung sowie der Federung jederzeit ungehindert möglich ist.
2.2 Bodenplatte
Die Bodenplatte muss aus einer geschlossenen Holzplatte bestehen. Öffnungen dürfen nur für die minimalen Erfordernisse von Seildurchführungen etc. angebracht werden. Metallrahmen jeglicher Art (auch verdeckt) sind unzulässig. Metallwinkel oder Rohre aus einzelnen Stücken, welche keine durchgehende Metallverbindung bilden, dürfen für die Befestigung der Karosserie verwendet werden. Sämtliche sicherheitsrelevanten Teile (Achsen, Bremsen, Lenkung, Sitz, Karosserie etc.) müssen mit durchgehenden Schrauben und Sicherungsmuttern auf der Bodenplatte befestigt werden. Die Schrauben sollen mit dem Kopf nach unten montiert werden (wegen der vorgeschriebenen Bodenfreiheit). Die Verwendung von Nägeln als Befestigungselement ist untersagt. Holzschrauben sind als tragende Befestigungselemente ebenfalls untersagt.
2.3 Karosserie
Das Fahrzeug muss eine Karosserie aufweisen. Als Karosserie dürfen alle Arten von Holz und faserverstärkte Kunststoffe verwendet werden. Unverstärkte Kunststoffe sowie Metallbleche sind nicht erlaubt. Abschlepphaken dürfen den Wagenaufbau nicht überragen.
2.4 Fahrersitz
Jede Seifenkiste muss über einen Fahrersitz (mit Rückenlehne Höhe min. 12 cm) verfügen, der mit dem Bodenbrett fest verbunden ist. Arretierbare Sitzverstellungen sind erlaubt.
2.5 Achsen
Es sind nur Originalachsen der LO zugelassen. Erlaubt ist das Verstärken der Originalachsen. Die Achsen dürfen jedoch nicht zersägt werden und müssen als Ganzes jederzeit kontrollierbar sein.
2.6 Achsbefestigung
Die Vorderachse muss mit einem Königszapfen (mindestens Ø12 mm) in der Mitte der Achse versehen sein, der auch an der Verstärkung befestigt sein darf. Der Königszapfen darf jedoch nur in der Mitte oberhalb oder unterhalb der Achse befestigt werden. Die Vorderachse muss mit einer gesicherten M12 Mutter (min.) am Königszapfen befestigt sein.
2.7 Federung
Die Achsen dürfen nur mit auf Druck beanspruchtem Gummi gefedert werden, das heisst auf der druckbelasteten Seite oberhalb der Achsbefestigung max. 20 mm Gummi (oder gummiartige Kunststoffblöcke). Zur Geräuschdämmung darf auf der unteren, ausfedernden Seite zusätzlich auch ein Gummi mit max. 20 mm Höhe angebracht werden. Bei Hinterachsschwingarmen und ähnlichen Konstruktionen ist ein fester Anschlag (nicht federnd) anzubringen, welcher den Gesamtfederweg auf 20 mm beschränkt. Diese Begrenzung darf nicht mehr als 120 mm, von dem inneren Hinterachslager aus gemessen, montiert werden. Alle Arten von Zug, Scherungs, Torsions und Biegeelementen sind als Federung untersagt. Schwingungsdämpfer aller Art sind nicht gestattet.
2.8 Räder
Es sind nur Räder der LO SeifenkistenDerby (ab 1995) und Progressusräder des Modells 1978 bis 1996 zugelassen. Die Radgummis dürfen in Höhe und Breite reduziert werden. Bei allfälligem Ersatz der Gummis sind ausschliesslich Originalgummireifen der LO gestattet. Um die Festigkeit des Felgenhorns und den Sitz der Reifen zu verbessern, darf das Felgenhorn verschraubt, verleimt, vernietet und die Nut mit Kittmasse gefüllt werden. Die Schrauben dürfen jedoch die Muttern nicht überragen. Das Auswuchten durch Anbringung von Gewichten am Felgenhorn durch Kitt ist zulässig. Das Ausführen weitergehender Veränderungen an den Originalrädern und auch der Ersatz und Austausch der Radlager ist untersagt.
2.9 Lenkung
Das Fahrzeug muss über eine Mittelpunktlenkung gelenkt werden, deren Drehpunkt der Königszapfen bildet. Handschnurzug und Fusslenkungen sind untersagt. Die Seifenkiste muss mit Lenkrad, Lenksäule und Drahtseil über die Vorderachse gelenkt werden. Es dürfen nur Drahtseile von mindestens 2,5 mm Durchmesser verwendet werden. Der Gebrauch von anderen Seilen, auch aus Perlon oder Nylon, Textilbändern oder Ketten ist verboten. Der Wagen muss die Richtung einschlagen, in die man das Lenkrad dreht. Der Radeinschlag muss so begrenzt sein, dass die Vorderräder nicht mit dem Fahrzeug in Berührung kommen. Die Lenkung sollte kein Spiel aufweisen. Vorteilhaft dazu ist die beidseitige Verwendung von Seilspannern. Seilspanner müssen mit Drahtseilbriden gesichert werden. Es sind ausschliesslich verschweisste Ringschrauben zugelassen. Alle Seilrollen müssen mit einem Seilabwurfschutz versehen sein. Alle SeilrollenTrägerplatten müssen mit mindestens zwei durchgehenden Schrauben und Sicherungsmuttern befestigt werden. Lenkungsdämpfer jeglicher Bauart dürfen nicht verwendet werden.
2.10 Bremsen
Eine gleichmässig auf beide Hinterräder wirkende Fussbremse ist vorgeschrieben. Die Bremse muss auf die Lauffläche der Reifen einwirken. Die Kraftübertragung vom Bremspedal zur Hinterachsbremse muss über ein Drahtseil von mindestens 2,5 mm Durchmesser erfolgen. Seilspanner müssen mit Drahtseilbriden gesichert werden. Nicht zugelassen sind alle anderen Arten von Bremsen. Die Betätigung der Bremseinrichtung darf das sichere Lenken nicht beeinträchtigen. Bei voll betätigter Fussbremse dürfen, beim Schieben der Seifenkiste, die Hinterräder nicht drehen.
2.11 Material
Alle offiziellen LO-Bauteile, wie Achsen und Räder, sowie gesamte Bausätze können über das Seifenkisten-Derby Andwil-Arnegg bestellt werden.




